1919 | AT | Einschreibung von Frauen an Architekturstudiengängen der technischen Hochschulen in Österreich erstmals erlaubt. Es gibt jedoch eine Einschränkung: Sie dürfen sich nur dann für ein technisches Studium einschreiben, wenn sie ,,ohne Schädigung und Beeinträchtigung‘‘ der männlichen Studenten, einen Platz in der gewünschten Studienrichtung finden konnten.
1919 | DE | Gründung des Bauhauses. Gründungsdirektor Walter Gropius versprach bei der Eröffnungsrede eine Gleichberechtigung der Geschlechter. Zum Sommersemester 1919 wurden 79 Männer und 84 Frauen an der Kunstschule zugelassen. Schon ein Jahr später fühlte sich der Meisterrat mit so vielen Frauen überfordert und schränkte die Wahl der Werkstatt für das weibliche Geschlecht ein. Ab 1920 waren Frauen fast nur noch in der Weberei tätig. Ein Zitat von Oskar Schlemmer aus dieser Zeit gibt die Rollenverteilung und die Diskriminierung der Frau sehr gut wieder: „Wo Wolle ist, ist auch ein Weib, das webt, und sei es nur zum Zeitvertreib.“
1920 | AT | Akademie der bildenden Künste Wien – Zulassung von Frauen zum Architekturstudium ab dem WS 1920/21
1921 | DE | Preußen – Aufhebung des Rechts immatrikulierte Frauen vom Unterricht auszuschließen
1923 | CH | Flora Steiger-Crawford – Erster Architekturabschluss einer Frau in der Schweiz
1924 | CH | Lux Guyer – Erste selbständige Architektin der Schweiz. Neben Lux Guyer führten folgende weitere Architektinnen in der ersten Hälfte des 20. Jahrhunderts allein ein Architekturbüro: Lisbeth Sachs, Berta Rahm, Jeanne Bueche und Anne Torcapel.
1928 | CH | SAFFA (Schweiz/Ausstellung für Frauenarbeit) findet erstmals statt. Anlass der SAFFA war die prekäre Lage erwerbstätiger Frauen in den Nachkriegsjahren. Organisiert wurde sie vom BSF, vom SKF und von 28 weiteren Frauenvereinigungen. Lux Guyer war leitende Architektin der ersten SAFFA, welche die Leistungen der Frau in Familie, Erwerbswelt, Wissenschaft und Kunst thematisierte.
1930 | CH | Ausbildung am Technikum Burgdorf – vier Studentinnen in der Architektur.
1933 | DE | AT | INT | Naziregime – Immer mehr Architektinnen (Jüdinnen) wurden zur Emigration oder dem Rückzug aus ihrem Beruf gezwungen. Das „Gesetz zur Wiederherstellung des Berufsbeamtentums” wurde in Deutschland am 7. April 1933 beschlossen. Demnach konnten Beamte*innen mit jüdischer Abstammung und sämtliche politische Gegner*innen in Beamtenpositionen entlassen werden. Dieses Gesetz wurde schnell auf die Künste ausgeweitet. Professoren*innen der Akademien und Universitäten verloren ihre Arbeit. Schauspieler*innen, Musiker*innen und Sänger*innen sowie viele Angestellte*innen in den Theatern und Oberhäusern wurden entlassen. In der Architektur waren auch alle Berufsgruppen betroffen; von den freischaffenden Architekten*innen und Stadtplaner*innen, bis zu den Beamten*innen, Stadtbauräten und den Lehrenden. Viele Menschen entschieden sich ihre Heimat zu verlassen und machten sich auf den Weg ins Exil.