Architekturbüros sind in den vergangenen Jahrzehnten höheren ökonomischen Restriktionen und wachsendem Konkurrenz- und Wettbewerbsdruck ausgesetzt. Einher gehen eine Erhöhung des Anforderungs- und Leistungsdrucks sowie unsichere Ertragsaussichten und sinkende Einkommenschancen. In der Architektur gibt keine verbindliche Honorarordnung für Architekt*innen. Honorare zwischen Auftraggeber*in und Architekt*in werden frei vereinbart. Als Folge werden Leistungen von Architekt*innen verhältnismäßig für hohen Aufwand, Risiko und Haftung schlecht bezahlt.

Dies hat Auswirkungen auf die Beschäftigten in der Architektur. Der Kollektivvertrag Architektur ist verhältnismäßig niedrig. Architektur ist innerhalb der Berufsgruppen der Kreativwirtschaft unter jenen mit den höchsten Arbeitszeiten und dem geringsten Verdienst. Niedrige Verdienstmöglichkeiten werden im Verhältnis zur Investition in die Ausbildung als unangemessen und Abwertung erlebt.

Ein mittleres Jahreseinkommen von Beschäftigen in der Architektur liegt zwischen 18.000 und 24.000 Euro. Absolvent*innen können mit einer Entlohnung zwischen 1.000 und 2.000 Euro brutto monatlich rechnen. Trotzdem ist Österreich ein der fünf Länder in Europa, in denen das durchschnittliche Einkommen von Architekten und Architektin am höchsten ist.

Honoraranordnung für Architekten und Ingenieurkonsulenten gestern und heute, Artikel, Oliver Schürer, Wien (Ö)

In diesem Artikel wird die Honorarordnung für Architekten und Ingenieurkonsulenten erläutert. Die HOAI dient dazu, einen Qualitätswettbewerb zwischen Architekten gewähren zu können. Denn Wettbewerb soll nicht durch den Preis bestimmt werden, sondern auf Qualitätsebene stattfinden. Das Honorar eines Architekten/einer Architektin wird anhand der Regelungen der HOAI mit dem Auftraggeber vereinbart. Die Leistungen, die zu erbringen sind, regelt die Honorarordnung nicht.

Keine Verbindlichkeit der Architekten- und Ingenieurhonorare nach HOAI, Artikel, elektro.net, Deutschland, 2019

Der Europäische Gerichtshof lockerte die Regelungen der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure bezüglich der Mindest- und Höchstsätze. Das bedeutet, dass Honorare zukünftig nicht mehr nach den Regelungen der HOAI, sondern frei zu vereinbaren sind. Das hat zur Folge, dass der Wettbewerb nicht mehr nur auf Qualitätsebene stattfindet, sondern auch auf Preisebene. Die HOAI war jahrelang Grundlage für die Arbeit von Architekt*innen und Ingenieur*innen und gewährleistete Rechtssicherheit für alle Beteiligten.

Kollektivvertrag für Angestellte bei Architekten und Ingenieurkonsulenten, Vertrag, Bundeskammer der ZiviltechnikerInnen, Österreich, 2020

Folgendes Dokument ermöglicht einen detaillierten Einblick in die Regelungen und Paragraphe des Kollektivvertrages bei Angestellten für Architekt*innen und Ingenieurskonsulent*innen.

Gehalt Infos im Bereich Architektur, Artikel, absolventa.de, Deutschland  

Folgender Artikel gibt Aufschluss über das Einkommen im Architekturberuf und wovon dieses abhängig ist. Das Durchschnittsgehalt in den ersten Jahren beträgt in Deutschland zwischen 37.000 und 50.000 Euro brutto pro Jahr. Ob man sich in der Spanne weiter unten oder weiter oben befindet, ist davon abhängig, ob man einen Bachelor- oder Masterabschluss hat und wie viel Berufserfahrung man bereits gesammelt hat. Obwohl der Architekturberuf zum Ingenieursberuf zählt, verdient man in ersterem in der Regel weniger, weshalb viele Architekt*innen den Schritt in die Selbstständigkeit wagen.

Gehalt für Architekten, Artikel, alphajump.de, Deutschland, 2018

Der Artikel ist ein Guide zum Thema Einkommen im Architekturberuf. Eingegangen wird auf die unterschiedlichen Gehaltsstufen und beeinflussende Faktoren. Das Gehalt eines Architekten/einer Architektin ist abhängig von: Abschluss, Arbeitsbranche, Bundesland, Größe und Standort des Büros, Berufserfahrung und Weiterbildung. Architekt*innen, die in der gewerblichen Wirtschaft tätig sind, verdienen im Durchschnitt am meisten, Architekt*innen in Ingenieurbüros am wenigsten. Grundsätzlich kann man auch sagen, je größer das Büro, desto höher ist auch die Verdienstmöglichkeit.

Struktur- und Gehaltsanalyse unter den abhängig beschäftigten Kammermitgliedern der Architektenkammer, Broschüre, Bundesarchitektenkammer, Deutschland, 2015

Für diese in einer Broschüre zusammengefasste Analyse wurden Architekt*innen zu den beruflichen Rahmenbedingungen in der Architekturbranche befragt. Ungefähr 20 Prozent der deutschen Kammermitglieder stellten sich dafür zur Verfügung. Themen waren Ausbildung, Arbeitgeber, beruflicher Status, Vergütung, Vereinbarkeit von Beruf und Familie und Bürogründung. Im Durchschnitt verdienten die in Vollzeit tätigen befragten Architekt*innen 50.000 Euro brutto im Jahr, wobei durchschnittlich sechs Überstunden pro Woche geleistet wurden.

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