Um der ungleichen Geschlechterverteilung im Bereich der Lehre und in anderen akademischen Posten entgegenzuwirken, wurden im deutschen Bundesland Nordrhein-Westfalen gesetzliche Maßnahmen ergriffen.

Als Maßnahme gegen die Unterrepräsentanz von Frauen in insbesondere höheren akademischen Positionen verabschiedete die nordrhein-westfälische Landesregierung 2014 das Hochschulzukunftsgesetz, dessen integraler Bestandteil die Umsetzung des Kaskadenmodells an den Universitäten des Landes ist. Dieses wurde bereits 2007 vom deutschen Wissenschaftsrat empfohlen und infolgedessen vom Land aufgegriffen und gesetzlich verankert.

Das Kaskadenmodell

Laut dem Ministerium für Innovation, Wissenschaft und Forschung funktioniert das Modell wie folgt: „[Es] wird nach dem gängigen Modell in einem ersten Schritt der absolute Anteil von Frauen und Männern in einer Fächergruppe auf der der professoralen Ebene vorausgehenden Karrierestufe gemessen. Diese beiden Anteile werden in einem zweiten Schritt ins Verhältnis zueinander gesetzt und damit eine Quote ermittelt. Diese Quote stellt dann die gesetzliche Zielquote dar und basiert auf dem Frauenanteil an der jeweils vorangehenden Qualifikationsstufe.“ (MIWF, S. 5) Diese Zielquote müsse anschließend in einem festgelegten Zeitraum, der in NRW im Normalfall drei Jahre beträgt, erfüllt werden.

Dieses Beispiel behandelt zwar eine gesetzliche Regelung, die von Universitäten nicht beeinflusst werden kann, jedoch ist es auch möglich, ein solches Modell an einer Hochschule zu etablieren, ohne durch die Regierung dazu verpflichtet zu werden.

Mehr Informationen:

Website: Kaskadenmodell // Universität Paderborn // Paderborn // 2015

Studie: Exploring quotas in academia // Wallon, Gerlind/Bendiscioli, Sandra/Garfinkel, Michele S. // Heidelberg // 2015

Abhandlung: Das Kaskadenmodell des nordrhein-westfälischen Hochschulgesetzes in der Hochschulpraxis // MIWF // Düsseldorf // 2014

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