Das Dorothea-Erxleben-Programm wurde 1994 gestartet, um Frauen für eine Professur an Universitäten, künstlerisch-wissenschaftlichen Hochschulen sowie Fachhochschulen zu qualifizieren. Das Programm wurde nach Dorothea Erxleben benannt, die sich mit Sondergenehmigungen des Königs Friedrich des Großen von Preußen das Recht auf ein Studium erkämpfte. Als erste Frau in Deutschland promovierte sie 1754 als Ärztin.
Das Programm an Universitäten
Ziel dieses Programms ist die Förderung von Frauen in der Post-doc-Phase, um sich durch Habilitation für eine Professur an einer Universität oder künstlerisch-wissenschaftlichen Hochschule zu qualifizieren. In der ersten Phase standen insgesamt 37 Stellen zur Verfügung, auf denen 42 Personen gefördet werden konnten.
Es wurden auch Stellen bereitgestellt, um eine nachhaltige Integration der Geförderten in den Wissenschaftsbetrieb zu erleichtern. Frauen könnten sich schon unmittelbar nach der Promotion beziehungsweise dem Abschluss der Masterklasse bewerben. Die Ausschreibungen für das Dorothea-Erxleben-Programm stießen auf großes Interesse, insgesamt gab es 235 Bewerbungen. Die Auswahl traf eine Kommission des Niedersächsischen Ministeriums für Wissenschaft und Kultur. Die Qualität der bischerigen wissenschaftlichen Arbeit der Bewerberinnen war allein das Auswahlkriterium.
Das Programm an Fachhochschulen
Im Rahmen dieses Programms für Fachhochschulen wurden seit 1994 in drei Ausschreibungsrunden 14 Stellen zur Verfügung gestellt. Auf diesen Stellen wurden Frauen gefördert, die schon eine dreijährige Berufspraxis aufweisen konnten und ihre Promotion in der Förderfrist von drei Jahren nachholen sollten. In einer Ausschreibungsrunde war zwar auch die Nachholung der Berufserfahrung möglich, hierfür gab es jedoch keine geeigneten Kandidatinnen. Die Fachhochschulen haben sich durch Fachbereichsbeschlüsse verpflichten müssen, eine freiwendende Professorenstelle zur Verfügung zu stellen, auf die sich dann die entsprechende qualifizierte Frau bewerben konnte.
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