Sexuelle Übergriffe an universitären Einrichtungen sind nach wie vor ein Tabuthema. Laut Sylwia Bukowska, Leiterin der Abteilung für Frauenförderung und Gleichstellung an der Universität Wien, gehe es immer auch um Macht. Daher komme es auch, dass über dieses Thema geschwiegen wird. Unter anderem trägt mit Sicherheit dazu auch die medial und gesellschaftlich weit verbreitete Degradierung von Frauen als Sexualobjekten bei. Es passiert leider viel zu häufig, dass männliche Dozenten und Lehrende diese “Macht” ausnutzen und sich an Studentinnen vergreifen. Um ihre Ausbildung oder Endnote bei ebenjenem Professor nicht zu gefährden, schweigen diese meistens.

Was wird als sexueller Missbrauch definiert?

Ein weiteres Problem stellt die Kategorisierung der Tat dar. Die Definition eines sexuellen Delikts kann sehr weitläufig sein, deshalb ist es auch so schwer eine tat zu erkennen. Laut Gesetz muss das Verhalten des Täters auf das Opfer als unerwünscht oder unangebracht wirken und zusätzlich eine Einschränkung der akademischen Umwelt hervorrufen, sodass eine Anzeige und Strafe herbeigeführt werden können. Die Universitäten Wien, Salzburg und das Mozarteum haben zur Erleichterung der Definition eigene Leitfäden in Form von Broschüren herausgegeben. Die Broschüre trägt den Namen „Grenzen. Erkennen. Benennen. Setzen.“. Hier wird zwischen verbaler und non-verbaler Gewalt unterschieden. Diese reicht von unangebrachten Berührungen oder gar Geschenken, Erkundigen über das Sexualleben, „Ausziehblicken“, abwertenden Namensgebungen bis hin zur Vergewaltigung. Trotzdem herrscht in Österreich nach wie vor ein Mangel an Anlaufstellen für Betroffene und Opfer, da dieses Tabu Thema ein echtes Problem bleibt oder gar nicht erst ernst genommen wird.

Woran erkenne ich sexuellen Missbrauch?

Folgende Liste zeigt typische Beispiele für sexuelle Belästigung als Machtmissbrauch im universitären Kontext:

  1. Du befindest dich in einer Prüfungssituation und ein*e Prüfer*in nützt die Situation für zweideutige Anspielungen oder unangenehme körperliche Nähe gegenüber dir aus.
  2. Du bist Assistent*in und dein*e Professor*in bucht beim gemeinsamen Konferenzbesuch ein Doppelzimmer. Als Begründung werden die reduzierten Kosten genannt.
  3. Du bist bei einem Betreuungsgespräch und der*die Betreuer*in stellt dir unangebracht intime Fragen nach deinem Beziehungsstatus oder Sexualleben.
  4. Du wirst trotz dankender Ablehnung von einem*einer Dozenten*in zu einem gemeinsamen “Arbeitsessen” eingeladen. Dies zählt als Annäherungsversuch.

Weiterführendes:

Artikel: Als wäre ein Professor mehr wert als ich // Brügemann, Marlene/Kroisleitner, Oona// Wien // 2013
Broschüre: Sexuelle Belästigung an der Universität // Schlögl, Waltraud // Wien // 2016

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